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   VK Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - VK 02/02   

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https://dejure.org/2002,29166
VK Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - VK 02/02 (https://dejure.org/2002,29166)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.03.2002 - VK 02/02 (https://dejure.org/2002,29166)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. März 2002 - VK 02/02 (https://dejure.org/2002,29166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung einer Wasserversorgung im offenen Verfahren; Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung eines Nebenangebots; Antrag auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nebenangebot: Beurteilungsspielraum des Auftraggebers hinsichtlich der Gleichwertigkeit

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftrags "Erschließung des Gewerbegebietes beim TÜV"

Papierfundstellen

  • ZfBR 2002, 734 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VK Rheinland-Pfalz, 04.06.2002 - VK 14/02

    Auftrag "Erschließung eines Gewerbegebiets - Los Wasserversorgung"

    Der Vorgang war bereits Gegenstand des mit Beschluss der erkennenden Kammer vom 7. März 2002 bestandskräftig entschiedenen Verfahrens VK 2/02.

    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Vergabestelle war nicht notwendig, da sämtliche Fragen des Nachprüfungsverfahrens bereits Gegenstand des Verfahrens VK 2/02 vor der erkennenden Kammer waren und darüber hinaus auch schon vor der beabsichtigten Zuschlagsentscheidung klärungsbedürftig waren.

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 4/02

    Vergabeverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit bei Abgabe

    Mit Beschluss vom 7. März 2002 (VK 2/02) hatte die Vergabekammer den Antrag für begründet erachtet und die Antragsgegnerin angewiesen, das Nebenangebot der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu prüfen und zu werten.
  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - Verg 4/02

    Nachweis der Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes: Prüfungspflicht des

    Mit Beschluss vom 7. März 2002 (VK 2/02) hatte die Vergabekammer den Antrag für begründet erachtet und die Antragsgegnerin angewiesen, das Nebenangebot der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu prüfen und zu werten.
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